Überprüfung der Luftdichtheit von Gebäuden
Luftdicht ist Pflicht!
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 wurde für Neubauten der Niedrigenergiehaus-Standard zur Norm. Eine Dichtheitsprüfung ist zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben - eine luftdichte Gebäudehülle ist jedoch anerkannter Stand der Technik und damit auch ohne besonderen Hinweis gefordert und vom Bauherren einklagbar.
Wir bieten an:
- Überprüfung mit innovativem Gerät zur Luftdichtheitsmessung, das sich problemlos in jeden Rahmen (Fenster oder Türe) einbauen lässt.
- Einfache, schnelle und präzise Messung mit sofortiger Computer-Auswertung der Messergebnisse
- Gleichzeitige Leckage-Ortung bei Bedarf mit Infrarot-Thermografie
- Mit dem Prüfbericht der Taifun-Luftdichtheitsmessung haben Sie einen zertifizierten Qualitätsnachweis für Ihr Gebäude
Wir geben Ihrem Haus ein Luftdichtheits-Zertifikat!
Vorteile einer luftdichten Gebäudehülle:
- Niedrigere Heizkosten: kein unkontrolliertes Entweichen der Raumwärme
- Höherer Wohnkomfort: keine Zugluft, kalte Fußböden, u.ä.
- Verbesserter Schallschutz
- Vermeidung von Bauschäden, z.B. Schimmelpilzwachstum an Wärmebrücken
- Voraussetzung zum optimalen Betrieb einer Lüftungsanlage
- Bauphysikalische Sicherheit
- Bonus bei der EnEV-Berechnung